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Lohn

Nur unter Anwendung der neuesten steuerrechtlichen und sozial-versicherungsrechtlichen Kenntnisse kann eine ordnungsgemässe lfd. Lohnabrechnung erfolgen.

Durch regelmässige Schulungsmassnahmen stellen wir sicher, dass diese immer angewandt werden.

Leistungen:


Stammdatenerfassung -und pflege nach der Vorgabe des Kunden
Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Ermittlung und Anmeldung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags
Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Mini-jobs), kurzfristig Beschäftigten, Vorruhreständlern und Kurzarbeitergeld
Sachbezüge
Vermögenswirksame Leistungen
Erstellung der Beitragsnachweise und die Meldung an die Sozialversicherungsträger
Bescheinigungswesen
Elektronischer Zahlungsverkehr für Lohn*, Gehalt*, Krankenkassen

*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung
i.S.d § 6 Nr. 3 und 4 StBerG
Wir sind Mitglied im:
BVBC
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und Bilanzbuchhalter